Die Hausgemeinschaft


Rechtliches – gut zu wissen

Die Hausgemeinschaft ist keine eigene Rechtsform. Man kann sie mit einem Ausschuss vergleichen, der dem Vorstand resp. der Generalversammlung (GV) unterstellt ist. Sichtbar ist das in den Organigrammen der entsprechenden Genossenschaften. Sie haben ihren festen Platz und können sich einbringen.

Beim Hauskauf gehen die Mieterinnen und Mieter in einer bestehenden Genossenschaft auf, übernehmen deren Statuten, Rechte und Pflichten. Die Kompetenzen sind sehr unterschiedlich geregelt. Einige Hausgemeinschaften haben nur ein eigenes kleines Budget, das sie verwalten, um autark kleinere Anschaffungen tätigen zu können. Andere Genossenschaften geben ihren Hausgemeinschaften ein komplett eigenes Budget vor. Diese Hausgemeinschaften haben eigene Ausschüsse, Verwalter und sogar Büroräumlichkeiten.

Die Vorteile

Beim Hauskauf gibt es viele Vorteile, wenn man sich einer bestehenden, kaufwilligen Genossenschaft anschliesst: Eine Genossenschaft, die expandieren möchte, hat die finanziellen Möglichkeiten und kennt das Geschäft aus dem Effeff. Profitiert wird vom Wissen, wenn es um finanzielle oder rechtliche Fragen geht, wie die Statuten aussehen müssen oder wie die Buchhaltung funktioniert. Oft verfügen mittelgrosse bis grosse Genossenschaften über eine eigene Geschäftsstelle, so dass auch der Unterhalt professionell organisiert ist.

Für wen ist die Hausgemeinschaft geeignet?

Der Anschluss an eine bestehende Wohngenossenschaft ist für all diejenigen geeignet, die zwar selbstbestimmt wohnen, aber nicht alles selbst machen möchten.

Verbandspolitische Überlegungen

In der Region Bern-Solothurn sind regional sehr unterschiedliche Situationen bezüglich des genossenschaftlichen Wohnungsbaus anzutreffen.In den grösseren Städten sind diverse Wohnbaugenossenschaften präsent, und es besteht eine reelle Chance einen passenden Partner zu finden dem man sich anschliessen kann. In ländlichen Gegenden ist dies meistens (noch) nicht der Fall und eine Neugründung ist unumgänglich.
Je mehr Häuser in einer Genossenschaft zusammengeschlossen sind, desto mehr stille Reserven kann sie aufbauen, desto leichter ist die Finanzierung neuer Projekt und desto weniger ist sie auf Darlehen der MieterInnen angewiesen. Aus diesem Grund bevorzugt der Verband wo möglich das Wachstum bestehender Genossenschaften.

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Impressum

Die Website hauskauf-wbg-beso.ch ist Teil der Kampagne «Soziale Nachlassplanung» von wohnbaugenossenschaften bern-solothurn, einem Regionalverband des schweizerischen Dachverbands. Die Grundlage der Kampagne wurde mit freundlicher Genehmigung vom Regionalverband wohnbaugenossenschaften nordwestschweiz übernommen. Besten Dank dafür!
Sämtliche Inhalte wurde sorgfältig geprüft. Sollte es trotzdem Fehler haben, bitten wir Sie, via Kontaktformular diese dem Kompetenzzentrum gemeinnütziger Wohnungsbau zu melden.

Text und Inhalte: Tobias Willimann

Fotos: Wo nicht anders vermerkt Catherine Attinger oder zVg durch den WBG beso oder dessen Mitglieder.

Gestaltung: Atelier Guido Köhler und Co., Binningen

Programmierung: kunse.com, Gerhard Kunsemüller, Laufenburg

Redaktion: Guido Köhler/Tobias Willimann

Redaktionssystem (CMS): «Redaktion», Version 7.1.4


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