Vorgehen bei Legaten und Schenkungen

Manchmal möchten Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer, die keine Erben haben, ein Legat machen oder die Liegenschaft an eine Stiftung oder Institution verschenken.
Schenkung

Option Genossenschaft

Ein Problem ist die Verwertung des Legats: Die wenigsten gemeinnützigen Institutionen haben Bedarf oder können eine Liegenschaft selbst verwalten. Das führt dazu, dass die Schenkung zu Höchstpreisen veräus­sert werden muss, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Dadurch wird die Liegenschaft leider zum Spekulationsobjekt.
Das Legat könnte aber auch über eine Genossenschaft abgewickelt werden. Welcher Weg der beste ist, findet man im persönlichen Gespräch heraus.

Vorgehen

Nehmen Sie mit Daniel Blumer Kontakt auf. Im Gespräch unter vier Augen, im nötigen diskreten Rahmen, wird das Vorgehen diskutiert. Es ist auch möglich, mit einer Institution Ihrer Wahl wie z.B. Pro Senectute, Greenpeace oder ähnlichen Organisationen zusammen zu arbeiten. Ein möglicher Ablauf sei hier skizziert:
  • Wir suchen eine passende Wohngenossenschaft aus.
  • Der Wert des Legats, Zeitpunkt und Modalitäten der Übernahme werden zusammen festgelegt.
  • Wir klären, wenn nötig, rechtliche Fragen und kümmern uns um Verträge und ggf. den Notar.
  • Die Liegenschaft wird von uns gekauft, das Geld aber direkt an die von Ihnen ausgesuchte Institution – wenn gewünscht – in Ihrem Namen überwiesen.

Ziel ist es, dass der Vorgang für Sie so einfach wie möglich gehalten wird und die Schenkung in Ihrem Sinne ist.

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